Kategorie:
Eigentümer
So lässt sich ein Wohnrecht vereinbaren
12.08.24
Immobilien schon zu Lebzeiten weiterzugeben, hat Vorteile – etwa steuerliche. Manchmal wollen Eigentümer aber weiter im vertrauten Zuhause bleiben. Das geht mit einem Wohnungsrecht.
Wer die selbst genutzte Immobilie verschenken oder verkaufen will, aber nicht ausziehen, kann sich ein Wohn- oder Wohnungsrecht vorbehalten. Es ermöglicht den mietfreien Verbleib
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