Für einen Badumbau, mit dem Barrieren abgebaut werden sollen, gibt es auch für Mieter gute Gründe. Und unter Umständen auch Förderung. Doch wer zur Miete lebt, kann nicht einfach mit den Maßnahmen loslegen.
Mieterinnen und Mieter müssen vorher eine Vereinbarung mit dem Vermieter treffen, sagt Anja Franz vom Mieterverein München.
Ohne seine Genehmigung dürfen keine Eingriffe in die Bausubstanz der Häuser vorgenommen werden.
Die gute Nachricht: Meist müsse der Vermieter Franz zufolge Maßnahmen zum altersgerechten und barrierefreien Umbau des Bades zustimmen, wenn nicht wirklich gute Gründe dagegensprechen. Aber: „Er kann verlangen, dass die Umbauten beim Auszug aus der Wohnung wieder rückgebaut werden.“