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Heizung optimieren oder besser austauschen? Tipps von Experten

Von Anita Fertl/BZ-Extra-Redaktion
Datum: 23.09.24
Die Heizung ist Anlass für viele Fragen. Hier wird eine neue Wärmepumpe eingestellt. Foto: Doreen Garud (dpa)
Die Heizung ist Anlass für viele Fragen. Hier wird eine neue Wärmepumpe eingestellt. Foto: Doreen Garud (dpa)

BZ-Telefonaktion: Drei Experten haben Fragen der BZ-Leserinnen und Leser rund um die passende Heiztechnik beantwortet.

Natalie Böhringer (Finanzexpertin vom Verband Privater Bausparkassen), Peter Peltz (Bauherrenberater vom Bauherrenschutzbund) und Thomas Sunderer (Technischer Innungswart der Schornsteinfegerinnung Freiburg) gaben telefonisch Auskunft – ein Auszug:

Verpflichtet mich der „Europäische Green Deal“ dazu, meine alte Heizung auszutauschen?

Nach deutscher Gesetzgebung sind Sie das im Grunde bereits jetzt, wenn Ihre alte Anlage älter als 30 Jahre ist und es sich nicht um etwa eine Brennwertanlage handelt. Ferner gilt die EU-Regelung erst ab dem Jahre 2040 und es gibt Übergangsfristen. Für die Einführung der Regelung haben die EU-Staaten insgesamt zwei Jahre Zeit. In der Schwebe ist zudem die Sanierungspflicht von Bestandsgebäuden, wonach, laut EU-Parlament, Wohngebäude bis 2030 die Effizienzklasse E erreichen sollen.

Was bedeutet das konkret?

Bereits jetzt sind Sie nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet, sofern Sie mehr als zehn Prozent eines Bauteils reparieren, dieses komplett energetisch zu sanieren. Dies betrifft die Fassade, oberste Geschossdecke, Rohre et cetera. Da insbesondere Eigentümer älterer Bestandsbauten im Reparaturfall bereits jetzt damit finanziell zu kämpfen haben, bleibt umso mehr die EU-Vorgabe strittig.

Wie kann ich bei der KfW einen Förderantrag für die Heizungserneuerung stellen?

Sobald Sie einen Heizungsbauer oder Energieberater beauftragt haben, müssen Sie mit dem Projekt beginnen und sich das Projekt durch den beauftragten Experten kalkulieren und bestätigen lassen. Im KfW-Kundenportal beantragen Sie oder der Experte dann mit dieser Bestätigung die veranschlagte Fördersumme. Sind alle Nachweise erfolgreich geprüft worden, erfolgt die Auszahlung. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Förderung, die bei der KfW zudem meist nur als Kredit erfolgt.

Und wie erhalte ich den BAFA-Zuschuss für die Optimierung der Heizung?

Auch hier holen Sie sich Angebote durch Fachunternehmen oder einen Energieberater ein, lassen sich die Durchführung des Projekts bestätigen und erhalten den Zuschuss nach Prüfung der Unterlagen. Zu bedenken ist stets: Sie müssen bei allen Zuschussvarianten das Vorhaben zunächst vollständig aus eigener Tasche bezahlen. Oder einen Kredit bei der KfW und/oder Hausbank beziehungsweise Bausparkasse aufnehmen.

Was zahlt sich aus: Soll ich die alte Gasheizung erneuern oder komplett austauschen?

Mit einer Optimierung Ihrer alten Heizung können Sie bis etwa 20 Prozent mehr Effizienz herausholen und liegen preislich, ganz grob, bei ebenfalls 20 Prozent einer neuen Gastherme. Beabsichtigen Sie eine noch lange Nutzungsdauer Ihres Hauses, so wäre eine Erneuerung durchaus sinnvoll. Ab diesem Jahr muss ein Neugerät aber die technischen Voraussetzungen für den Betrieb mit 65 Prozent Erneuerbaren bieten. Eine Energieberatung ist beim Einbau einer Öl- oder Gasheizung seit 2024 zwingend.

Ich interessiere mich für eine  Wärmepumpe, habe jedoch gehört, dass der Netzbetreiber den Strom abschalten kann.

Bei Überlastung des Stromnetzes kann eine Wärmepumpe auf bis zu 4,2 kW abgesenkt werden. Diese Sperre geschieht über einen Steuerempfänger an der Wärmepumpe beziehungsweise deren eigenen Stromzähler und hat meist keinen Einfluss auf die Heizwärme oder das Heißwasser. Der Haushaltsstrom ist nicht betroffen. Wohl aber, falls vorhanden, eine Wallbox, bei der im Extremfall, bei ebenfalls nur noch 4,2 kW, äußerst geringe Ladeleistungen möglich sind. Und das bei maximalen Sperrzeiten von erlaubten dreimal zwei Stunden – pro 24 Stunden. Dann hat man im Winter vermutlich ein Problem, falls kein Pufferspeicher mit PV-Anlage existiert.

Sind eine PV-Anlage und ein Stromspeicher nicht ohnehin empfehlenswert, wenn ich eine Wärmepumpe einbaue?

Durchaus. Es stellen sich hier aber sowohl die Kosten- als auch die Nutzungsfrage. Sie müssten etliche Jahre das Haus halten, um, sagen wir mal, 30.000 Euro abzuwohnen. Und darin ist die Wärmepumpe noch gar nicht enthalten. Wichtiger wäre die ordentliche Dämmung des Hauses, damit die Wirkung einer neuen Heizung nicht buchstäblich zum Fenster hinausgeworfen wird. Einem Heizungsausfall wäre auf diese Weise ebenfalls relativ gut vorgebeugt.

Unser Haus braucht eine neue Heizung. Was empfehlen Sie?

Das lässt sich von hier aus schlecht beantworten. Denn nicht zuletzt hängt dies von den baulichen Gegebenheiten ab. Oft wird eine Wärmepumpe, selbst im Altbau, empfohlen. Dies hat allerdings seinen Preis und sollte daher nur bei längerer Nutzungsdauer in Betracht gezogen werden. Grundsätzlich gilt, dass sich eine neue Heizung ohne vernünftige Dämmung meist nicht rechnet. Beziehen Sie unbedingt zeitig einen Energieberater und einen Finanzierungsexperten mit ein, um den Förderdschungel zu entwirren.

Welche Finanzierungen sind neben der KfW-Förderung möglich, wenn Reparaturen umfangreicher ausfallen?

Gerade dort, wo über KfW-Fördermaßnahmen hinaus Kapitalbedarf notwendig wird, ist ein umfassendes und abgestimmtes Finanzierungskonzept unerlässlich. Hierzu zählen neben den Eigenmitteln vor allem ein Baukredit und eine beim Altbau unbedingt gebotene Instandhaltungsrücklage, zum Beispiel in Form eines Bausparvertrags.

 

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