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Hilfe, Langfinger!

Von Sabine Meuter (dpa)
Datum: 09.09.24
Der Einbruch sollte schnellstmöglich bei Polizei und Versicherer gemeldet werden. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert (dpa)
Der Einbruch sollte schnellstmöglich bei Polizei und Versicherer gemeldet werden. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert (dpa)

Für Opfer wohl der Worst Case: nach einem Einbruch auf dem Schaden sitzenbleiben. Damit das nicht passiert, gibt es Versicherungen.

Wer gegen Einbruch richtig versichert ist, bekommt zumindest einen finanziellen Ausgleich. Welche Police wofür aufkommt.

Wohnungseinbruch

Für diesen  Schaden kommt die Hausratversicherung auf. Der Versicherungsschutz umfasst das gesamte bewegliche Eigentum, das in der Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen untergebracht ist. Das können Möbel, Bücher, Kleidung oder elektronische Geräte sein. „Bei den meisten Tarifen sind auch im Urlaub Kamera, Laptop oder Handy gegen Einbruchdiebstahl versichert, sofern die Ferienunterkunft verschlossen war“, sagt Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Fahrrad

Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Die meisten Räder werden aber draußen entwendet. „Für die Absicherung unterwegs sollten Verbraucher ihr Fahrrad mit einer Zusatzklausel in der Hausratversicherung schützen“, rät Anja Käfer-Rohrbach vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Die Hausratversicherung mit Fahrradklausel ersetzt den Wiederbeschaffungswert. Dieser Betrag bemisst, wie viel ein neues gleichwertiges Rad kostet. „Die Höchstentschädigung wird meist auf einen bestimmten Prozentsatz des versicherten Hausrats festgelegt“, so Käfer-Rohrbach. Der vereinbarte Prozentsatz – beispielsweise zehn Prozent –  gilt für alle Räder des Versicherten. Ist der Hausrat etwa bis zu einer Summe von 35.000 Euro abgesichert, wären Räder nur im Wert von 3500 Euro geschützt. Für höherwertige Räder und E-Bikes kann es sich rechnen, die Versicherungssumme zu erhöhen oder eine spezielle Radversicherung abzuschließen. 

Smartphone

Handys sind Teil des Hausrats, deshalb sind sie auch über die Hausratversicherung geschützt. Wird das Mobiltelefon etwa bei einem Einbruchdiebstahl aus der Wohnung gestohlen, ersetzt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert. Gleiches gilt, wenn der Versicherte unterwegs ausgeraubt wird. Je nach Vertrag können Handys auch versichert sein, wenn sie etwa aus dem abgeschlossenen Hotelzimmer gestohlen werden.

Smartphone-Besitzer können auch eine spezielle Handyversicherung abschließen. Es gibt unterschiedliche: In manchen ist das Handy nur bei einem Raub oder einem Einbruchdiebstahl versichert. Andere Tarife versichern auch den einfachen Diebstahl in einem unaufmerksamen Moment. Verbraucherschützer raten von solchen Handyversicherungen ab, weil sie oft teuer sind. 

Bargeld

„Nach einem Einbruch in die Wohnung entschädigt der Versicherer gestohlenes Geld bis zu einer bestimmten Höchstgrenze, in der Regel 3000 Euro“, sagt Käfer-Rohrbach. Höhere Summen sind nicht versichert, können aber individuell, etwa bei Tresoraufbewahrung, mitversichert werden. 

Der Schadensfall

„Wichtig ist, dass ein Schaden schnell gemeldet wird“, sagt Verbraucherschützerin Klug, und dies bei der Polizei und  beim Versicherer. Vom Versicherer erhalten Betroffene ein Formular, das auszufüllen ist. Diesem sind Fotos, Belege und Rechnungen der Gegenstände beizulegen. Der Versicherer prüft den Schaden in Höhe und Entstehung. Wenn fahrlässiges Verhalten zum Einbruch beigetragen hat, kann es unter Umständen zur Leistungskürzung kommen. Geöffnete Fenster beim Verlassen des Hauses seien ein typisches Beispiel für eine solche Fahrlässigkeit, sagt Käfer-Rohrbach. Immerhin steigt der Beitrag nicht. Was der Versicherer aber tun kann: den Vertrag kündigen.

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