Der Verkauf einer Immobilie kann steuerfrei sein. Und zwar, wenn der Verkauf mehr als zehn Jahre nach dem Erwerb stattfindet. Oder wenn die Immobilie mindestens in den letzten beiden Jahren vor dem Verkauf zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Auch eine Mitbenutzung durch eine andere Person steht der Selbstnutzung nicht entgegen, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
Eine Selbstnutzung liegt auch dann vor, wenn die Wohnung unentgeltlich unterhaltsberechtigten Kindern überlassen wird, die alleine im Haushalt leben und Anspruch auf Kindergeld haben. Anders sieht es aus, wenn die Wohnung Dritten überlassen wird – egal ob entgeltlich oder unentgeltlich, sagt das Düsseldorfer Finanzgericht (Az. 14 K 1525/19 E, F).