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Rund um die Einfriedung

Von Sabine Meuter (dpa)
Datum: 30.10.23
Baden-Württemberg kennt innerorts keine Pflicht, das Grundstück einzugrenzen. Foto: Laura Ludwig (dpa)
Baden-Württemberg kennt innerorts keine Pflicht, das Grundstück einzugrenzen. Foto: Laura Ludwig (dpa)

Ein Grundstück „einfrieden“ – viele können mit dem Begriff nichts anfangen. Dabei ist sie mancherorts vorgeschrieben, vielerorts nützlich und fast überall gern gesehen.

Wer ein Grundstück besitzt, will es meist eingrenzen. Häufig ist in dem Zusammenhang von der Einfriedung die Rede – die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was ist Sinn und Ziel einer Grundstückseinfriedung?

„Die Rechtsprechung stuft als Einfriedung eine Anlage an oder auf der Grundstücksgrenze ein, die ein Grundstück nach außen abschirmt“, sagt Annett Engel-Lindner, Rechtsberaterin beim Immobilienverband Deutschland. Dazu zählen sogenannte tote Einfriedungen wie Mauern oder Zäune und die sogenannten lebenden Einfriedungen wie Hecken. Mit Einfriedungen lässt sich das Grundstück eindeutig begrenzen. Sie bieten Sichtschutz vor Blicken. Zudem sind sie Sicherungen gegen unbefugtes Betreten durch Mensch oder Tier. Auch Lärm, Wind oder Straßenschmutz lassen sich mit Einfriedungen abwehren.

Sind Grundstückbesitzer zur Einfriedung verpflichtet?

„Das ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt“, sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. In Baden-Württemberg besteht eine Einfriedungspflicht in den Außenbezirken, falls der Nachbar es verlangt. „Manche Bundesländer kennen eine Einfriedungspflicht auch gar nicht“, sagt Wagner. Dazu zählen Baden-Württemberg (betreffend die Innerortslage), Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.

Was tun, wenn der Nachbar keine Einfriedung will?

Sieht das jeweilige Landesgesetz vor, dass der Nachbar eine Einfriedung verlangen kann, muss der andere Nachbar das akzeptieren. Gleichzeitig gibt es einen Anspruch auf die Beseitigung einer vorgeschriebenen Einfriedung nur unter engen Voraussetzungen. Etwa, wenn eine Gartenmauer zwei Meter hoch ist anstelle der ortsüblichen Einfriedung von einem Meter Höhe. Ein Anspruch auf Beseitigung besteht auch dann, wenn zum Beispiel eine Mauer derart imprägniert ist, dass von ihr gesundheitsgefährdende Ausdünstungen ausgehen. „Kein Beseitigungs- oder Abänderungsanspruch besteht hingegen, wenn der Nachbar die Einfriedung schlicht als hässlich empfindet“, so Engel-Lindner.

Welche Maximalhöhe ist bei der Einfriedung erlaubt?

Die Maximalhöhen und die Art der Einfriedung sind in den Bundesländern nicht einheitlich geregelt, so Engel-Lindner. Laut baden-württembergischem Nachbarrecht darf ein Sichtschutzelement innerorts direkt an der Grenze 1,50 Meter hoch sein. Ist etwa der Zaun zwei Meter hoch, muss ein Abstand von einem halben Meter zur Grundstücksgrenze eingehalten werden. 

Und wenn vermutlich die Mauer falsch gesetzt wurde?

Zunächst das Gespräch mit den Nachbarn suchen. Zusammen kann man dann die Grundstücksgrenzen auf Plänen oder dank Grenzsteinen nachempfinden und Lösungen suchen. Dabei gilt:  Egal, wie Sie in Sachen Grundstücksgrenze mit Ihrem Nachbarn klarkommen: „Auf gerichtliche Eskalationen sollte man bestenfalls verzichten“, rät Julia Wagner. Schließlich muss man auch nach einer gerichtlichen Klärung weiterhin mit den Nachbarn auskommen.

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