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Das Hab und Gut schützen

Von Sabine Meuter (dpa)
Datum: 28.08.23
Eine Elementarschadenversicherung greift bei Schäden durch Überschwemmung. Foto: Georg-Stefan Russew (dpa)
Eine Elementarschadenversicherung greift bei Schäden durch Überschwemmung. Foto: Georg-Stefan Russew (dpa)

In Sachen Starkregen und Überschwemmung fehlt es Hausbesitzern wie Mietern oft am nötigen Versicherungsschutz. Das kann zum teuren Fehler werden – und ein Grund sein, jetzt zu handeln.

Gerade nach einer Hitzewelle ist ab Juni bis weit in den August hinein das Risiko hoch, dass es zu Starkregen kommt und innerhalb kürzester Zeit große Niederschlagsmengen fallen. Vollgelaufene Keller und Wasserschäden innerhalb der Wohnung oder in Nebengebäuden können die Folge sein.

Doch viele unterschätzen das Risiko. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist jeder zweite Hausbesitzer in Deutschland nicht gegen Starkregen und Überschwemmung versichert. Auch Mieter sind oft nicht ausreichend abgesichert. Aber wie müssen Wohngebäude- und Hausratversicherung gestaltet sein, damit Betroffene eines Unwetters nicht auf den Schäden sitzen bleiben? – Antworten auf die drängendsten Fragen finden sich hier:

Für welche Wasserschäden kommen Versicherungen auf?

„Wohngebäude- und Hausratversicherungen zahlen nur für Leitungswasserschäden“, erklärt Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. Sollen Schäden durch den Starkregen versichert sein, braucht man eine Elementarschadenversicherung als Zusatz. Diese gibt es für beide Versicherungsarten.

Für Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden im Fall von Starkregen kommt der Elementar-Zusatz zur Wohngebäudeversicherung auf. „Dazu gehören auch die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes, der eventuelle Abriss und der Neubau“, zählt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach auf.

Die Kosten für eine alternative Unterkunft oder Mietausfälle können ebenfalls übernommen werden, sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein. Die anfallenden Kosten für Reparaturen oder Wiederherstellung ersetzt der Versicherer zu aktuellen Preisen – „auch wenn sie höher liegen als die ursprünglichen Baukosten für das Gebäude“, so Käfer-Rohrbach.

Die um Elementarschäden erweiterte Hausratversicherung bezahlt den Wiederbeschaffungspreis für irreparables und die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar. Oder aber eine Wertminderung bei den beschädigten, aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen.

Wie wird das Risiko am Wohnort beurteilt?

Um die Überschwemmungen von Flüssen und Gewässern risikogerecht kalkulieren zu können, haben die deutschen Versicherer das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) entwickelt. Das ZÜRS-System ordnet die Adressen in vier Zonen ein. Die Gefährdungsklasse 1 ist am wenigsten, die Gefährdungsklasse 4 am meisten gefährdet. „Nach der Gefährdungsklasse richtet sich der Beitrag“, sagt Verbraucherschützerin Klug. In Gefährdungsklasse 4 ist der Beitrag nahezu unbezahlbar und eine Absicherung des Elementarschadenrisikos damit faktisch nicht möglich.

Allerdings: In den zurückliegenden Jahren wurden immer mehr Adresskoordinaten ins ZÜRS-System eingespeist. „Genauere Daten führen stets zu einer besseren Versicherbarkeit“, sagt Anja Käfer-Rohrbach. Galten ihr zufolge im Jahr 2002 noch rund zehn Prozent der Flächen als Hochrisikogebiet (ZÜRS-Zone 4), lag der Wert im Jahr 2008 nur noch bei 1,7 Prozent. Im laufenden Jahr ist die ZÜRS-Zone 4 auf etwa 0,4 Prozent geschrumpft.

Welche Gefährdungsklasse hat die eigene Immobilie?

Eine ZÜRS-Einschätzung können Hausbesitzer bei ihrem Wohngebäudeversicherer anfragen. Weitere Infos gibt es bei der Gemeinde, etwa beim Bauamt, oder bei der zuständigen Wasserbehörde. Selbstständig von zu Hause aus können Hausbesitzer und Mieter zudem im Naturgefahren-Check des GDV prüfen, wie gefährdet das Wohnhaus am jeweiligen Standort in Sachen Hochwasser und Starkregen ist. Dort erfahren Interessierte auch, welche Schäden Unwetter in der Vergangenheit an ihrem Wohnort verursacht haben.

Sollten sich auch Mieter gegen Starkregen versichern?

Besser wäre es. Auch Mieter müssen laut Käfer-Rohrbach damit rechnen, „dass extreme Wetterlagen und damit verbundene Schäden künftig häufiger auftreten“. Bestehende Verträge lassen sich um den Elementarzusatz erweitern. Das ergibt aus Sicht von Verbraucherschützerin Klug Sinn, wenn man wertvolle Dinge im Keller oder Erdgeschoss aufbewahrt. „Aber Achtung: Die Sachen müssen im Kellerbereich mindestens zwölf Zentimeter über dem Boden aufbewahrt werden“, sagt Klug. Für die Schäden am Wohngebäude ist der Vermieter zuständig.

Was deckt der Zusatz zum Elementarschaden nicht ab?

Durch Sturmfluten verursachte Schäden können laut Sandra Klug nicht abgesichert werden. Ebenso wie Schäden, die durch seichtere tage- und wochenlange Regenfälle entstehen, wenn der Boden keine Feuchtigkeit mehr aufnehmen kann und das Wasser in den Keller läuft. Und: Vor allem in älteren Wohngebäudeversicherungen ist der Schutz vor Naturgefahren häufig nicht integriert – für viele Hausbesitzer ein unerkanntes Risiko.

 

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