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Was man beim Untervermieten beachten sollte

Von dpa, BZ Extra-Redaktion
Datum: 17.06.24
Wer untervermieten möchte, braucht eine Genehmigung vom Vermieter. Foto: Christin Klose (dpa)
Wer untervermieten möchte, braucht eine Genehmigung vom Vermieter. Foto: Christin Klose (dpa)

Wer seine Wohnung im Sommer oder im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft ganz oder teilweise an Touristen vermieten möchte, sollte einige rechtliche Dinge beachten. Denn ganz simpel ist das nicht.

Die Fußball-Europameisterschaft im eigenen Land hat begonnen, aus sämtlichen Nationen pilgern Fans und Fußballbegeisterte nach Deutschland. Und möglicherweise nutzt manch einer die EM – oder seinen daran anschließenden  Sommerurlaub – für einen Abstecher nach Südbaden. Ein Umstand, der auch Privatpersonen auf den Plan rufen könnte. Immerhin könnte man doch die eigene Wohnung oder zumindest Teile davon untervermieten.

Für Eigentümer ist das meist relativ unproblematisch möglich. Für Mieter ist das aber nicht ganz so leicht, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. „Der Mieter benötigt für die Untervermietung seiner Wohnung die Erlaubnis des Vermieters.“ Und zwar selbst dann, wenn es im Mietvertrag nicht explizit festgehalten ist und es nur um höchstens vier Wochen geht.

Auch wenn nur Teile der Wohnung untervermietet werden sollen, brauche es die Erlaubnis des Vermieters, sagt Hartmann. Anders als bei der vollständigen Untervermietung hätten Mieter dann zwar Anspruch auf dessen Genehmigung. Aber nur wenn es ihnen darum gehe, mit anderen Menschen zusammenzuleben oder sich die Mietkosten zu teilen.

Einen Anspruch auf eine solche Genehmigung haben Mieter laut Hartmann eben genau dann nicht, wenn die Mieträume tage- oder wochenweise gegen Entgelt an Touristen vermietet werden sollen, um einen Gewinn daraus zu erzielen. Erteilt der Vermieter jedoch die Genehmigung, steht der Untervermietung nichts im Weg. Die Erlaubnis sollten Mieter möglichst schriftlich einholen. Zu beachten ist ferner, dass die Einnahmen aus der kurzfristigen Untervermietung gegebenenfalls bei der Einkommensteuererklärung anzugeben sind.

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