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So funktioniert die Mietbürgerschaft

Von Monika Hillemacher (dpa)
Datum: 29.01.24
Mit einer Bürgschaft fällt es oft leichter, eine Wohnung zu finden. Foto: Christin Klose (dpa)
Mit einer Bürgschaft fällt es oft leichter, eine Wohnung zu finden. Foto: Christin Klose (dpa)

Wollen Vermieter auf Nummer sichergehen, verlangen sie einen Bürgen. Der muss einspringen, wenn der Mieter nicht mehr zahlt. Dabei gehen Bürgen ein großes finanzielles Wagnis ein.

Wer eine Wohnung mietet, zahlt in der Regel Kaution. Das Geld sichert Eigentümer gegen Schäden ab, die der Mieter an der Immobilie verursachen könnte. Manchmal verständigen sich beide Seiten aber auch auf eine Mietbürgschaft: Dabei garantieren etwa Eltern, Freunde oder Verwandte die Mietzahlung, falls der Mieter diese nicht begleicht.

In Ballungsgebieten sind Mietbürgschaften an der Tagesordnung: Sie stellen für Vermieter eine zusätzliche Sicherheit dar. Beim Konkurrenzkampf auf dem Wohnungsmarkt kann das Stellen eines Bürgen für Mieter also Vorteile bringen. Mehr noch: Für Menschen mit geringem oder unregelmäßigem Einkommen ist es oftmals sogar die einzige Möglichkeit, an eine Wohnung zu kommen. So sei bei Auszubildenden, Freiberuflern, Gründern und Studenten das Stellen einer Bürgschaft total üblich, sagt Anja Franz vom Mieterverein München.

Vielfach bürgen Eltern. Bei allem guten Willen sollten sie sich die Zahlungsverpflichtung gut überlegen: „Bürgen stehen komplett für alles ein, was mit dem Mietverhältnis zu tun hat“, sagt Erik Uwe Amaya vom Eigentümerverband Haus & Grund. Sie haften für Mietausfälle, offene Nebenkosten, Zinsen auf Mietausfälle und Schadenersatz bei Beschädigungen. Und Bürgen übernehmen auch Anwalts- und Gerichtskosten, falls der Streit mit dem Vermieter eskaliert und eine Räumungsklage ins Haus steht. Und wer zusätzlich zur Bürgschaft die Mietkaution gezahlt hat, verliert diese unter Umständen auch noch. Es handelt sich also um ein großes finanzielles Wagnis, das viel Vertrauen voraussetzt.

„Leistet der Mieter selbst gar keine Zahlungen mehr und eine Räumungsklage läuft, summieren sich leicht 15 Monate Miete“, sagt Rechtsanwältin Beate Heilmann. „Man sollte nur bürgen, wenn man über das Geld verfügt.“

Bei Garantien für Fremde raten Heilmann wie Amaya zur Zurückhaltung. Außenstehende könnten nicht überblicken, „wie redlich jemand ist und ob er bereit und fähig ist, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Da könnte es Bürgen schnell treffen“, so Heilmann.

Wie häufig Bürgen solche Ausfälle kompensieren müssen, ist mangels Statistik unklar. Es existieren nur grobe Annahmen. Mieterschützerin Franz geht von wenigen Ausfällen aus. Konkretere Angaben gibt es nur für Kautionsbürgschaften, die sich nicht auf die regelmäßige Mietzahlung, sondern auf die Kaution beziehen. Banken und Versicherungen, die solche Bürgschaften anbieten, schätzen, dass in rund zehn Prozent der Fälle die bürgenden Institute einspringen müssen.

Nach dem Wohnungsmietrecht dürfen Eigentümer übrigens keine zusätzliche Mietbürgschaft fordern, wenn sie eine Kaution verlangen. Beides zusammen wäre eine unzulässige Übersicherung von Ansprüchen. „Entscheiden Eigentümer sich für die Bürgschaft, sollten sie auf die Barkaution verzichten“, sagt Amaya. Auf Umwegen ist die Doppel-Sicherung aber möglich. Die Konstruktion ist zulässig, wenn Mieter die Bürgschaft von sich aus anbieten.

In Anbetracht des engen Wohnungsmarkts handelt es sich wahrscheinlich eher um freiwilligen Zwang. Im Streitfall müssen Vermieter jedoch nachweisen, dass Wohnungsinteressenten und ihre Bürgen die Zusatzabsicherung von sich aus angeboten haben. Fazit: Wer eine Bürgschaft unterschreibt, geht eine Zahlungsverpflichtung ein – sie kann Bürgen an ihre finanziellen Grenzen bringen.

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