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Einen guten Fang machen

Von Sabine Meuter (dpa)
Datum: 26.08.24
Gut ausgewählt, verleihen gebrauchte Möbelstücke einer Wohnung das gewisse Etwas. Foto: Mascha Brichta (dpa)
Gut ausgewählt, verleihen gebrauchte Möbelstücke einer Wohnung das gewisse Etwas. Foto: Mascha Brichta (dpa)

Wer auf dem Flohmarkt einen hübschen Beistelltisch entdeckt, eine schöne Kommode im Netz oder einen günstigen Schreibtisch im Trödelladen findet, sollte diese Dinge zum Kauf beachten.

Es ist oft günstiger, man bekommt häufig ein Stück, das nicht jeder hat, und vielleicht einen Tisch, Schrank oder Sekretär mit ganz eigener Geschichte und Charme: Möbel gebraucht zu kaufen, kann eine gute Idee sein. Doch genaues Hinsehen ist das A und O. „Riskant ist es, sich dabei allein auf Fotos zu verlassen“, warnt Möbelexperte und Buchautor Olaf Günther („Clever Möbel kaufen“). Schließlich können Fotos retuschiert und Mängel nicht zu erkennen sein. Oder das Stück sieht farblich anders aus als in der Realität.

Besser ist es, das Möbelstück vor Ort anzuschauen und auf etwaige Gebrauchsspuren zu prüfen. So sieht man auch dessen Größe und kann einschätzen, ob es überhaupt Platz im Wohn- oder Schlafzimmer hat. Dann lassen sich mit einer Lupe auch etwaige Kratzer oder Schäden entdecken. „Bei einem Sofa oder Sessel empfiehlt es sich, sich mal draufzusetzen“, so Günther. Bei Schränken und Kommoden sollte man testen, ob sich Türen und Schubladen gut öffnen lassen, bei Stühlen, ob die Beine und Armlehnen fest sind.

Gibt es bei Holzmöbeln etwa zwei Millimeter große Löcher? Das kann ein Hinweis auf einen Holzwurm sein. Quillt aus den Löchern in der Wunschkommode auch noch Holzmehl, ist die Sache noch klarer: Finger weg! Bei neueren gebrauchten Möbelstücken sei das Risiko, dass das Mobiliar vom Holzwurm befallen ist, aber eher gering, sagt Günther. Denn: „Die heutigen Möbel sind selten massiv, sondern bestehen aus Holzwerkstoffplatten.“ Für Holzwürmer ist das unattraktiv.

Das Möbelstück entspricht den Vorstellungen? Oft ist es möglich, über den Preis zu verhandeln, dann sollte man sich vorab informieren, wie viel andere Anbieter für Vergleichbares verlangen. Nicht vergessen: Gleich klären, ob und wann der Verkäufer das Möbelstück nach Hause liefert – und welche zusätzlichen Kosten damit verbunden sind.

Aber was ist, wenn sich nach dem Kauf Mängel zeigen, die Schublade nicht aufgeht oder die Schranktür beim Öffnen abfällt? Generell gilt: Auch ein Gebrauchtmöbelverkäufer muss dafür einstehen, dass die Ware in einem vertragsgemäßen Zustand ist. Eine Hinweispflicht für normale Gebrauchsspuren gibt es zwar nicht. Ist die Ware aber mangelhaft, kann der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen: Der Verkäufer muss ein mangelhaftes Produkt reparieren oder neu liefern.

Bei neuen Produkten beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist zwei Jahre. „Bei gebrauchten Waren dürfen Händler diese Frist vertraglich auf ein Jahr herabsetzen“, sagt Peter Lassek von der Verbraucherzentrale Hessen. Und: Bei Transaktionen unter Privatleuten kann die Gewährleistung komplett ausgeschlossen werden. In solchen Fällen lautet dann eine Vereinbarung etwa so: „Gekauft wie gesehen/besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“. Der Gewährleistungsausschluss müsse aber immer zwischen beiden Seiten individualvertraglich vereinbart sein, so Lassek.

Und: Wer Gebrauchtmöbel online kauft, hat ein gesetzliches Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen, sofern das Produkt von einem gewerblichen Händler erworben wurde. Die Frist läuft ab Erhalt der Ware. Doch Vorsicht: „Bei einem Privatkauf gilt das Widerrufsrecht nicht“, so Lassek. Auch beim Kauf im stationären Handel, etwa einem Trödelladen, gibt es kein Widerrufsrecht, allenfalls ein Rückgaberecht auf freiwilliger Basis. „Dann sollte es individuell vertraglich vereinbart sein.“

Kauft man gebrauchte Möbel angesichts dessen nun besser auf dem Flohmarkt, über Kleinanzeigen, in Online-Shops oder im Trödel- oder Antikladen vor Ort? Das kommt darauf an. Denn alles hat seine Vor- und Nachteile.

Über eine Kleinanzeige stößt man womöglich genau auf das Möbelstück, das man sucht. Der Nachteil: Man sieht das Produkt nicht, muss erst den Anbieter um einen Besichtigungstermin bitten.

Der Vorteil beim Flohmarkt: Man sieht die Ware, kann mit dem Anbieter oder der Anbieterin oft gut über den Preis handeln. Der Nachteil: Stellt sich später heraus, dass das Möbelstück Mängel hat, dürfte der Käufer in aller Regel schlechte Karten haben.

Bei Online-Shops sehen Kaufinteressierte hingegen nur Fotos, können sich also nicht unbedingt ein realistisches Bild vom Gesamtzustand des Möbelstücks machen. Dafür hat der Käufer ein gesetzliches Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen, sofern es sich bei dem Anbieter um einen Gewerbetreibenden handelt.

Und in Trödel- oder Antikläden? Dort sieht man das Mobiliar und kann es ausgiebig in Augenschein nehmen und prüfen. Allerdings dürfte es schwer sein, beim Preis zu handeln.

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