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Rechtstipp: Miete vergessen

Von Christoph Jänsch (dpa)
Datum: 24.03.23
Nicht zu früh freuen: Auch nachträglich können Vermieter Miete einziehen. Foto: Christin Klose (dpa)
Nicht zu früh freuen: Auch nachträglich können Vermieter Miete einziehen. Foto: Christin Klose (dpa)

Eigentlich müsste die Miete längst vom Konto abgebucht sein, doch die Lastschrift kommt und kommt nicht – was tun? 

Für Mieter gebe es keine gesetzliche Pflicht, Vermieter oder Hausverwaltung auf den versäumten Mieteinzug hinzuweisen, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Den dadurch entstandenen Mietrückstand hätten Mietparteien nicht zu verantworten, daher bräuchten sie auch keine Kündigung zu fürchten.

Was Vermieter aber dürfen: die Miete nachträglich einziehen. Und zwar noch bis zu drei Jahre lang, ehe die Ansprüche verjähren. Noch nicht einmal ankündigen müsse der Vermieter den nachträglichen Mieteinzug. Ein Angebot des Vermieters für die Begleichung der fehlenden Mietzahlung in Raten könne sich aus der Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme ergeben.

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