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Checkliste für den Umzug

Von Katja Fischer (dpa)
Datum: 21.08.23
Nur kein Stress: Mit einem konkreten Plan im Kopf gelingt der Umzug besser. Foto: Christin Klose (dpa)
Nur kein Stress: Mit einem konkreten Plan im Kopf gelingt der Umzug besser. Foto: Christin Klose (dpa)

Ein anderer Job in einer fremden Stadt? Eine größere Wohnung auf dem Land? Mit einem Umzug beginnt meist ein spannendes neues Kapitel. Aber wie kommt man gut an? Eine detaillierte (Zeit-)Planung hilft dabei.


Drei Monate vorher

Ist der neue Mietvertrag unter Dach und Fach, kann der alte gekündigt werden. Grundsätzlich hat jeder Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wichtig ist, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingeht, damit dieser Monat noch zur Frist zählt.

Im Zusammenhang mit der Kündigung sollten Mieter prüfen, ob sie vor dem Auszug Schönheitsreparaturen erledigen müssen. „Das ist nur dann der Fall, wenn sie bei ihrem Einzug die Wohnung in einem renovierten Zustand übernommen haben“, erklärt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Klauseln im Mietvertrag, in denen Mieter in vorgegebenen starren Fristen zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sind, seien unwirksam. Dann muss die Wohnung lediglich leer und besenrein übergeben werden. Aber man muss Eingebautes herausnehmen und Umbauten zurückbauen, sollte der Mietvertrag nichts anderes vorsehen. Und an den Sperrmülltermin denken.

Ebenfalls früh angehen: Die Kinder in ihren Schulen und Kitas ab- und am neuen Wohnort anmelden. Beziehungsweise bei den Betreuungsstätten für die Kleinsten frühestmöglich mit der Suche beginnen.


Zwei Monate vorher

Der Mieterbund Lüneburg rät, nun alles für den Umzugstag zu organisieren und vorzubereiten: Umzugsunternehmen beauftragen oder einen Transporter mieten, reservierte Parkplätze vor der alten und neuen Wohnung bei der Gemeinde beantragen, Helfer und Babysitter anfragen.

Nun werden auch Telefon- und Kabelanbieter über die Adressänderung informiert und ein Umzugsauftrag erteilt. Laut Bundesnetzagentur hat der Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht (Frist: ein Monat), wenn der bisherige Anbieter die vereinbarten Telekommunikationsleistungen am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann.


Zwei Wochen vorher

Um Zeit zu sparen, kann es hilfreich sein, mit dem Vermieter ein paar Wochen vor dem Umzug eine Vor-Abnahme zu vereinbaren. Der Vorteil: Wenn der Vermieter weiß, dass er die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückbekommt, zahlt er vielleicht nach Absprache die Kaution früh zurück. „Eigentlich hat er dazu drei bis sechs Monate Zeit“, so Wagner.


Ein paar Tage vorher

Spätestens jetzt muss die Hausratversicherung informiert werden. Während des Wohnungswechsels besteht laut Bund der Versicherten dann in beiden Wohnungen der Versicherungsschutz. Gut könne eine Privathaftpflichtversicherung sein – auch für Freunde, die beim Umzug helfen. Sie sind dann ebenfalls abgesichert, wenn sie fahrlässig Schäden am Umzugsgut oder in den Wohnungen verursachen.


Direkt vor dem Einzug

Bevor Möbel und Hausrat in die neue Wohnung kommen, ist es ratsam, den Zustand der Wohnung zu dokumentieren, rät Wagner. Mit einem Übernahmeprotokoll kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter später beim Auszug nachweisen, in welchem Zustand die Wohnung bei der Übernahme war.

Für Mängel, die schon vor Einzug existierten, kann so zum Beispiel nicht der neue Mieter verantwortlich gemacht werden. Und der Vermieter weiß, wofür der Mieter haften muss. Auch ein Nachsendeauftrag sollte bei der Deutschen Post gestellt werden.


Am Umzugstag

Am letzten Tag der Mietzeit müssen in der alten Wohnung die Zählerstände für Strom und Gas festgehalten werden. „Den Stromzähler kann der Mieter selbst ablesen“, sagt Wagner. Anders ist das bei Wasser, Gas oder Fernwärme. Da ist auch der Vermieter mit im Boot.


Nach zwei Wochen

Spätestens dann muss laut Bundesmeldegesetz der neue Wohnsitz angemeldet werden. Zuständig dafür ist in der Regel das lokale Einwohnermeldeamt. Auch Kfz müssen umgemeldet werden.

 

Ratgeber

Noch heute kann man den Asbest etwa an der Fassade finden. Foto: Frank Rumpenhorst (dpa)
Gemietete Hausgeräte werden meist vom Anbieter geliefert, installiert und auch repariert. Foto: Ole Spata (dpa)
Wer untervermieten möchte, braucht eine Genehmigung vom Vermieter. Foto: Christin Klose (dpa)
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