I. Vertragsgrundlagen
1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Aufträge eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten (Auftraggeber/Anzeigenkunde) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen im Online-Rubrikenmarkt auf www.wohnverdient.de und bei Mitbeauftragung ergänzend auch in der Badischen Zeitung und in sonstigen von der Badischer Verlag GmbH & Co. KG (nachfolgend: Badischer Verlag) herausgegebenen Printmedien. 2. Die Beauftragung und Veröffentlichung von Anzeigen über bzw. auf www.wohnverdient.de erfolgt durch den Badischen Verlag.
3. Auftragnehmer für alle Aufträge, die über das Onlineportal www.wohnverdient.de erteilt werden, ist allein der Badische Verlag.
Verlagsdaten:
Badischer Verlag GmbH & Co. KG, Lörracher Str. 3, 79115 Freiburg, HRA 4406, Amtsgericht Freiburg
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers über den Abschluss von Anzeigenaufträgen haben gegenüber den Verlagen keine Geltung.
5. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
II. Vertragsschluss
1. Der Abschluss dieses Vertrags setzt die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Kunden voraus.
2. Der Vertragsschluss erfolgt nur in deutscher Sprache.
3. Eine Anzeigenaufgabe kann persönlich in einer Geschäftsstelle, telefonisch, schriftlich, per Fax oder elektronisch erfolgen.
4. Eine elektronische Anzeigenaufgabe über www.wohnverdient.de setzt die Registrierung des Kunden voraus. Der Vertragsinhalt wird nach Vertragsschluss gespeichert, ist dem Kunden nach Vertragsschluss aber nicht mehr zugänglich. Laufende Anzeigen auf dem Portal www.wohnverdient.de können über das Kundenkonto eingesehen und verwaltet werden.
5. Der Kunde kann seine Angaben im Bestellvorgang bis zur abschließenden Bestätigung (bei kostenfreien Anzeigen: „Anzeige veröffentlichen“; ansonsten: „kostenpflichtig bestellen“) korrigieren. Mit dieser Bestätigung gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot gegenüber dem Auftragnehmer ab. Die nachfolgende Eingangsbestätigung per E-Mail beinhaltet zugleich die Annahmeerklärung.
III. Leistungen der Verlage, Laufzeit
1. Gemäß der Auswahl des Kunden wird die Anzeige für die vereinbarte Laufzeit entweder nur im Online-Rubrikenmarkt auf www.wohnverdient.de (Online-only-Anzeige), nur im jeweils ausgewählten Printmedium (Print-only-Anzeige) oder kombiniert in den ausgewählten Medien veröffentlicht.
2. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung werden Anzeigenaufträge unverzüglich ausgeführt. Eine Gewähr für die Veröffentlichung an einem bestimmten Tag wird nur übernommen, wenn dies durch den Auftragnehmer in Textform bestätigt wird.
3. Der Kunde kann eine Online-only-Anzeige bereits vor Beendigung der Vertragslaufzeit zu den üblichen Servicezeiten deaktivieren lassen. Er bleibt in diesem Fall nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Laufzeit zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.
4. Es besteht kein Konkurrenzschutz für Anzeigen- und Beilagenaufträge.
5. Die Verlage sind nicht verpflichtet, die Anzeigeninhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit und auf eine mögliche Verletzung von Rechten Dritter hin zu überprüfen. Bei Kenntnis von unzulässigen Inhalten oder etwaigen Rechtsverletzungen kann die Anzeige ganz oder teilweise ohne vorausgehende Benachrichtigung des Kunden gelöscht oder gesperrt werden.
6. Gewerbliche Kunden haben die Möglichkeit, Daten für eine Vielzahl von Anzeigen (Kontingente) zu liefern. Hierzu wird eine gesonderte Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Die Kontingente können nur mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, wobei die Kündigung erstmals zum Ablauf des 12. Monats nach Vertragsschluss zulässig ist. Das Angebot gilt nur für Angebote von Immobilienverkäufen. Die gelieferten Daten werden in das für die Anzeigenveröffentlichung erforderliche Format umformatiert und in das Anzeigensystem eingegeben. Bei dieser Umformatierung wird lediglich die Datenstruktur, nicht aber der Dateninhalt verändert. Der gewerbliche Kunde hat die Möglichkeit, diese Anzeigen jederzeit komplett oder teilweise zu verändern (ergänzende oder ersetzende Lieferung).
IV. Pflichten des Kunden
1. Der Auftraggeber überträgt den Verlagen sämtliche für die Nutzung in Print- und anderen Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte sind in allen Fällen örtlich unbegrenzt zu übertragen.
2. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeigeninhalte.
3. Für die rechtzeitige und vollständige Übermittlung/Anlieferung von Anzeigentexten, Druckunterlagen oder Beilagen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz an. Der Auftragnehmer gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckvorlage gegebenen Möglichkeiten.
4. Aufträge für Anzeigen- und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen des Mediums veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Auftragnehmer eingehen, dass der Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss unterrichtet werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
5. Der Kunde haftet dafür, dass übermittelte Dateien virenfrei sind. Dateien mit Viren können entschädigungslos gelöscht werden.
6. Der Kunde ist zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben der zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte und Anzeigentexte verpflichtet. Wenn die Anzeigen mit Fotos illustriert werden, dürfen diese nur das in der Anzeige bezeichnete Objekt abbilden und nicht manipuliert sein.
7. Der Kunde ist verpflichtet, keine Anzeigeninhalte zu veröffentlichen, die gegen bestehende Gesetze (insbesondere Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht) verstoßen.
8. Die Einstellung von Anzeigeninhalten und -texten durch Kunden im Namen von Dritten ohne deren ausdrückliche vorherige Zustimmung ist unzulässig. Insbesondere dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen keine Telefonnummern oder Adressen veröffentlicht werden.
9. Der Auftraggeber hat allein dafür Sorge zu tragen, dass durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter nicht verletzt werden, insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- oder Markenrechte. Sofern Rechte Dritter betroffen sind, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass diese der konkreten Art der Veröffentlichung zugestimmt haben. Auf Verlangen hat er dies in Textform zu bestätigen.
10. Werden durch die Anzeige Rechte Dritter verletzt, hat der der Auftraggeber die Verlage von möglichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen freizustellen, es sei denn der Auftraggeber hätte die Rechtsverletzung nicht zu vertreten. Dies kann insbesondere die Kosten einer erforderlich werdenden Gegendarstellung nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs umfassen.
V. Platzierung und Gestaltung von Anzeigen
1. Wünsche des Kunden nach einer bestimmten Platzierung oder Gestaltung von Anzeigen sind nicht verbindlich, es sei denn, dies wird bei Beauftragung ausdrücklich vereinbart, bspw. durch Vereinbarung eines gesonderten Entgelts für Platzierungen auf einer bestimmten Seite, Hervorhebung durch Rahmen, farbliche Hinterlegung o.ä.
2. Eine offensichtlich falsche Rubrizierung durch den Kunden kann durch die Verlage berichtigt werden.
3. Sind Beilagen in Umbruch und Druck zeitungsähnlich und erwecken sie durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung, werden sie als „Fremdbeilage“ oder in ähnlicher Weise kenntlich gemacht und als Werbeblock bzw. als Anzeigenstrecke abgerechnet.
4. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Textteil-Anzeigen werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
5. Bei der Beauftragung über www.wohnverdient.de erhält der Kunde eine Vorschau auf die zu veröffentlichende Anzeige und kann so auf das Erscheinungsbild, die formelle Gestaltung und Zeilenanzahl Einfluss nehmen.
VI. Anderweitige Veröffentlichung
1. Der Auftragnehmer behält sich vor, Print-only-Anzeigen außer in den gebuchten Ausgaben zusätzlich auch selbst oder durch Tochter-, Schwester- sowie Partnerunternehmen online zu veröffentlichen. Hieraus ergeben sich keine weiteren Verpflichtungen des Auftraggebers. Dieser kann der weiteren Veröffentlichung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer widersprechen.
2. Hat der Auftragnehmer die optische und drucktechnische Gestaltung der Anzeige für den Auftraggeber ausgeführt, so ist eine Verwendung dieser Anzeigenvorlage zum Zweck anderweitiger Veröffentlichungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet. Bei schuldhaften Verstößen des Auftragnehmers können die Kosten der Gestaltung geltend gemacht werden.
VII. Probeabzüge und Korrekturen
1. Probeabzüge für Print-Anzeigen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Bei vorbehaltloser Rücksendung trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der im Einzelfall gesetzten angemessenen Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Übermittlung des Probeabzugs hierauf nochmals ausdrücklich hinweist.
2. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Kosten für von ihm zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Anfertigung bestellter Druckunterlagen hat der Auftraggeber zu bezahlen.
VIII. Zahlungsbedingungen
1. Die Veröffentlichung einer Anzeige kann von der Vorauszahlung des Auftraggebers abhängig gemacht werden, wobei die Vorauszahlung frühestens vier Wochen vor der voraussichtlichen Veröffentlichung gefordert werden darf.
2. Die Veröffentlichung einer Anzeige kann von der Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren bzw. SEPA-Basislastschriftverfahren abhängig gemacht werden. Die Beträge werden jeweils innerhalb von sechs Werktagen nach Fälligkeit eingezogen.
3. Nachlässe für vorzeitige Zahlungen sind nach Preisliste oder abweichender Vereinbarung möglich.
4. Bei länger laufenden Schaltungen oder Aufträgen über mehrere Anzeigen können Rechnungen auch über einzelne Anzeigen oder Teilmengen gestellt werden. Insbesondere sind monatliche Vorschuss- oder Zwischenabrechnungen möglich.
5. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können durch den Auftraggeber nur gegen Forderungen aus dem gleichen Auftragsverhältnis geltend gemacht werden.
IX. Gewährleistung
1. Wird eine Anzeige unleserlich, unrichtig oder unvollständig abgedruckt oder veröffentlicht, so hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Ist eine Ersatzanzeige unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zur Nachbesserung untauglich oder dem Auftraggeber unzumutbar oder lässt der Auftragnehmer eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags und auf Schadensersatz (hierzu gilt X. Haftung). Beruht der fehlerhafte Abdruck / die fehlerhafte Veröffentlichung der Anzeige auf einem Mangel der vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen oder Daten, der für den Auftragnehmer nicht erkennbar war, so stehen dem Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche zu.
2. Offensichtliche Mängel müssen vom Kunden innerhalb von vier Wochen nach der erstmaligen Veröffentlichung angezeigt werden; ist der Anzeigenvertrag für den Kunden ein Handelsgeschäft müssen offensichtliche Mängel unverzüglich nach der erstmaligen Veröffentlichung, sonstige Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung angezeigt werden. Ansonsten ist der Kunde mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
3. Wird die bei regelmäßigem Geschäftsgang zu erwartende Veröffentlichung einer Anzeige infolge einer vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Betriebsstörung, Störung des Arbeitsfriedens oder Arbeitskampfmaßnahme unmöglich, ist der Anspruch auf Erbringung der Anzeigenleistung ausgeschlossen.
X. Haftung
1. Bei Verträgen oder sonstigen geschäftlichen Kontakten, die aufgrund einer Anzeige zwischen dem Anzeigenkunden und Dritten zustande kommen, sind die Verlage weder Partei noch Vertreter einer Partei oder Vermittler. Vertragsanbahnung, Vertragsabschluss und Vertragsdurchführung erfolgen allein im Verhältnis des Anzeigenkunden zum Dritten. Die Verlage übernehmen hierfür keine Verantwortung.
2. Die Verlage übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber gemachten Angaben und abgegebenen Erklärungen sowie die Identität und Integrität der Kunden.
3. Bei Schadensersatzansprüchen aus Garantieversprechen, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.
4. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur, wenn ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden oder einfachen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, zur Last fällt. Soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung dabei der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet der Auftragnehmer für einfache Erfüllungsgehilfen nur, wenn wesentliche Vertragspflichten grob oder leicht fahrlässig verletzt werden.
5. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
XI. Mindestlohn
1. Die Verlage garantieren, dass sie bei Durchführung der Leistungen ihre Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 1 Absatz 1 MiLoG und etwaigen anderen anwendbaren Vorschriften zum Mindestlohn in der jeweils gültigen Fassung zu jedem Zeitpunkt erfüllen werden.
2. Die Verlage garantieren ferner, dass auch etwaige von ihrem beauftragten Nachunternehmer sowie etwaige diesen Nachunternehmers nachgeschaltete Nachunternehmer bei Durchführung der Leistungen ihre Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 1 Absatz 1 MiLoG und etwaigen anderen Vorschriften zum Mindestlohn in der jeweils gültigen Fassung zu jedem Zeitpunkt erfüllen werden.
XII. Sonstiges
1. Sämtliche Ansprüche aus oder wegen des Vertrags unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regelungen des Internationalen Privatrechts. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates unberührt, in denen der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
2. Sofern der Auftragnehmer kein Verbraucher ist, ist Freiburg im Breisgau Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die aus einem Anzeigenauftrag resultieren.
XIII. Streitbeilegung, Schlichtung
1. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
2. Es besteht keine Verpflichtung oder Bereitschaft, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
XIV. Datenschutz
1. Personenbezogene Daten werden erhoben und verarbeitet zur Erfüllung des Nutzungs- und Vertragsverhältnis mit der betroffenen Person oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen, Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit b DS-GVO. Soweit erforderlich können Daten dabei auch an Dritte weitergegeben werden.
2. Es wird mitgeteilt, welche personenbezogenen Daten zwingend erforderlich sind und welche Daten freiwillig angegeben werden können. Sämtliche Daten werden gemäß den Bestimmungen des Datenschutzrechts erhoben und verarbeitet.
3. Mit einer ausdrücklich zu erteilenden Einwilligung können die Daten auch zu Zwecken der Werbung oder in anonymisierter Form zu Zwecken der Marktforschung herangezogen werden. Der über die Vertragserfüllung hinausgehenden Datennutzung kann der Betroffene jederzeit in Textform gegenüber dem Vertragspartner oder per E-Mail an datenschutz@badische-zeitung.de widersprechen.
4. Für weitere Informationen gilt die Datenschutzerklärung der Verlage, unter anderem abrufbar unter https://www.badische-zeitung.de/service/datenschutz.html.
Ist der Auftraggeber Verbraucher, d. h. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, und erfolgt der Vertragsschluss unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Fernabsatz) besteht ein Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht besteht für Verbraucher daher insbesondere bei Anzeigenaufträgen über www.wohnverdient.de. Widerrufsrechte nach weiteren Vorschriften werden nicht ausgeschlossen.
Es gilt folgende
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Badischer Verlag GmbH & Co. KG, Anzeigenverkauf, Lörracher Str. 3, 79115 Freiburg, Tel.: 0761 / 496 4100,
E-Mail: info@wohnverdient.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular:
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An Badischer Verlag GmbH & Co. KG, Anzeigenverkauf, Lörracher Str. 3, 79115 Freiburg, E-Mail: info@wohnverdient.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*):
- Name des/der Verbraucher(s):
- Anschrift des/der Verbraucher(s):
- Unterschrift des/der Verbraucher(s):
- Datum:
__________
(*) Unzutreffendes streichen.