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Voller Versicherungsschutz

Von Sabine Meuter (dpa)
Datum: 21.03.23
Kleine Reparaturen darf der Hausbesitzer selbst vornehmen. Foto: Andrey Popov/stock.adobe.com
Kleine Reparaturen darf der Hausbesitzer selbst vornehmen. Foto: Andrey Popov/stock.adobe.com

Was Hausbesitzer für ein rundum geschütztes Haus bei Wartungsarbeiten beachten müssen: Oft geht es im Alltag unter, die eigene Immobilie regelmäßig inspizieren und warten zu lassen. Doch solche Pflichten erwarten manche Anbieter von Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen – andernfalls erlischt der Versicherungsschutz.

Beispielsweise kann sich der Versicherer weigern, für Sturmschäden aufzukommen, wenn keine Dachinspektionen in regelmäßigen Abständen stattfanden. Und es gibt noch weitere Wartungsarbeiten, die Versicherer Hauseigentümern vorschreiben können.

„Generell ist jeder Kunde dazu verpflichtet, sein Gebäude instand zu halten und – wenn möglich – Schäden vorzubeugen“, sagt Gaby Hundehege, Leiterin private Gebäudeversicherung bei der Allianz Versicherungs-AG in München. Allerdings: „Versicherer gehen mit Vorschriften zu Wartungsarbeiten unterschiedlich um“, erklärt die Berliner Rechtsanwältin Annett Engel-Lindner, die auch für den Immobilienverband Deutschland tätig ist. Häufig schreiben Versicherer die Wartung der Heizung oder der elektrischen Anlagen vor.

Dazu können laut Engel-Lindner etwa Brandmelde- sowie Einbruchmeldeanlagen oder Wasserinstallationen gehören. „In den meisten Fällen müssen Kunden eine Rückstauklappe installieren beziehungsweise warten“, so Hundehege. Tritt ein Schaden wegen der fehlenden Wartung auf, kann das Versicherungsunternehmen die Entschädigung ganz oder teilweise kürzen. Ob das bei der Versicherung, mit der man einen Vertrag abgeschlossen hat, der Fall ist und welche konkreten Anforderungen der Versicherer stellt, lässt sich in der Police nachlesen. „Am besten, man erstellt sich einen Wartungs- und Prüfungsplan und vermerkt sie gegebenenfalls als Wiedervorlagen im Kalender“, rät Engel-Lindner.

Manche Immobilienbesitzer dürften sich fragen, was an Inspektions- und Wartungsarbeiten sie selbst machen können und in welchen Fällen Fachbetriebe ran müssen. „Meist müssen elektrische Anlagen und Maßnahmen an der Wasserinstallation von Fachleuten erledigt werden“, so Hundehege. Allein schon aus technischen Gründen empfiehlt sie, Wartungsarbeiten an der Heizung immer von einem Fachbetrieb ausführen zu lassen.

Wartungsarbeiten an Rückstauklappen und Wasserfiltern könnte laut Hundehege „ein geschickter Kunde theoretisch selbst übernehmen“. Aber auch hier lohnt ein Blick in den Versicherungsvertrag und seine Bedingungen, ob es hierzu spezielle Vorschriften gibt.

„Wie häufig eine Überprüfung des Zustands einer Immobilie erfolgen muss, lässt sich nicht einheitlich beantworten“, stellt Engel-Lindner klar. Dies hänge davon ab, welche technischen Anlagen verbaut sind und was genau im Versicherungsvertrag geregelt ist. Nach einem Sturm oder schweren Gewitter sollten Immobilienbesitzer den Zustand des Dachs ihres Hauses zeitnah in Augenschein nehmen. Außerdem „empfiehlt sich eine jährliche Inspektion durch einen qualifizierten Fachbetrieb“, so Engel-Lindner. Die Rechnung des Fachbetriebs ist dann  ein Nachweis gegenüber der Versicherung, dass eine Inspektion erfolgt ist.

Belege sind auch aufzubewahren, wenn Immobilienbesitzer selbst Wartungsarbeiten vornehmen. „Das können zum Beispiel Kaufbelege von verbauten Materialien und Fotos vom Kauf oder der Montage sein“, erklärt Hundehege.

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