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Meine Schlüssel darf ich geben, wem ich will

Von Sandra Ketterer (dpa)
Datum: 24.05.23
Mit den Schlüsseln kommt auch die Verantwortung: Mieter sollten gut auf sie aufpassen. Foto: Christin Klose (dpa)
Mit den Schlüsseln kommt auch die Verantwortung: Mieter sollten gut auf sie aufpassen. Foto: Christin Klose (dpa)

Keine eigene Wohnung ohne Schlüssel: Für Mieter und Vermieter gibt es bei diesem Gegenstand einiges zu beachten. Etwa dazu, wer Schlüssel nachmachen darf und was bei ihrem Verlust passiert.

Der Moment, in dem Mieter die Schlüssel zur Wohnung erhalten, ist ein besonderer. Denn nun haben sie Zugang zu ihrem neuen Reich – und können andere ausschließen, einschließlich ihrer Vermieter. Denn die dürfen die Wohnung nur nach Absprache betreten. Aber genau weil der Schlüssel so wichtig ist, stellen sich immer wieder Fragen.

Wie viele Schlüssel muss mir mein Vermieter geben?

„Der Vermieter muss beim Einzug ausreichend Schlüssel für alle Haushaltsangehörigen bereitstellen“, erklärt Jutta Hartmann, Sprecherin des Deutschen Mieterbundes in Berlin. Das gelte nicht nur für den Wohnungsschlüssel, sondern auch für Briefkasten, Keller und mögliche andere Zugänge. „Es sollten zumindest alle Erwachsenen einen Schlüssel erhalten“, sagt auch Julia Wagner, Leiterin Zivilrecht beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Sich um die genaue Anzahl mit seinem Vermieter zu streiten, lohnt sich in der Regel nicht. „Wenn ich einen Anspruch auf vier Schlüssel habe und nur drei bekomme, überlege ich mir natürlich, ob ich deswegen gleich beim Einzug auf die Barrikaden gehen will“, sagt Hartmann. Übrigens: Zurückbehalten darf der Vermieter keinen der vorhandenen Schlüssel.

Dürfen Mieter sich Schlüssel nachmachen?

Ja, dürfen sie. Bei einfachen Schlüsseln, die lediglich für ein Schloss gelten, ist das auch kein Problem. „Sie müssen es nur dem Vermieter mitteilen“, sagt Hartmann. Etwas komplizierter ist es bei Schließanlagen in Mehrparteienhäusern. Hier müssen sich Mieter das Einverständnis des Vermietenden einholen und das dem Schlüsseldienst vorlegen. „Normalerweise benötigt man für das Nachmachen eines Schlüssels für Schließanlagen eine Sicherheitskarte“, erklärt Eigentümer-Vertreterin Wagner. Viele Vermieter würden diese lieber nicht herausgeben. Dann muss der Mieter darum bitten, dass der Vermieter sich um die Duplikate kümmert.

Wem darf ich meine Schlüssel geben?

„Ich bin als Mieter frei“, sagt Hartmann. „Ich kann meine Schlüssel Verwandten, Nachbarn oder Freunden geben.“ Kurz: Jedem, dem man vertraut.

Ich bin im Urlaub: Braucht der Vermieter den Schlüssel?

Nein. „Der Vermieter hat keinen Anspruch auf den Schlüssel, er darf ohne triftigen Grund nicht in die Wohnung“, sagt Hartmann. Laut Rechtslage sollte der Mieter aber einen Schlüssel bei einem Vertrauten in der Nähe abgeben und den Vermieter darüber informieren. Der Vermieter müsse den Mieter im Notfall erreichen können und einen Zugang zur Wohnung erhalten, etwa bei einem Wasserrohrbruch, sagt Wagner.

Was muss ich tun, wenn ein Schlüssel weg ist?

„Es ist wichtig, dass ich beim Verlust eines Schlüssels den Vermieter informiere“, so Wagner. Im Extremfall müsse dieser die Schlösser austauschen. Bei einer Schließanlage in einem Mehrparteienhaus kann das teuer werden. Welche Kosten dabei auf den Mieter zukommen, hängt vom Einzelfall ab. „Wenn ein Schlüssel nur zerbricht oder bei einer Bootsfahrt auf den Meeresgrund sinkt, ist es nicht notwendig, dass die Schließanlage ausgetauscht wird.“ Habe der Mieter aber fahrlässig gehandelt, etwa eine Tasche unbeaufsichtigt stehen lassen und der Schlüssel wurde daraus gestohlen, könne das anders aussehen. „Eine Voraussetzung ist, dass ein Missbrauch wahrscheinlich ist“, sagt Hartmann. Wenn ein Dieb wissen könnte, zu welchem Haus der Schlüssel gehört, muss der Vermieter oder die Vermieterin vermutlich das Schloss austauschen lassen.

Welche Versicherung kommt beim Schlüsselverlust auf?

Unter Umständen springt die Privathaftpflichtversicherung des Mieters ein. Die Versicherung könne die Kosten für den Austausch der Schlösser oder auch für das Auswechseln der Schließanlage übernehmen, sagt Mathias Zunk, Ansprechpartner für Verbraucher beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Allerdings müsse der Verlust von Schlüsseln – in den Bedingungen häufig „private fremde Schlüssel“ genannt – ausdrücklich eingeschlossen sein. Außerdem kann eine Selbstbeteiligung des Kunden vereinbart sein.

Muss ich beim Auszug alle Schlüssel zurückgeben?

Ja. „Ich muss dem Vermieter die Anzahl von Schlüsseln zurückgeben, die er mir gegeben hat“, sagt Hartmann. Hat der Mieter zusätzliche Schlüssel anfertigen lassen, muss er oder sie auch die zurückgeben. „Einen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten für die zusätzlichen Schlüssel habe ich in der Regel nicht“, sagt Wagner.

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