Beschreibung
Mögliche Verwendungen als Halle: Büro, Halle, Produktion, Werkstatt, Lager, Ausstellung, Versammlungsraum, Spielhalle etc.
Mögliche Verwendung als Baugrundstück: (2 Vollgeschosse oder mehr möglich).
Es handelt sich um ein MISCHGEBIET im nördlichen Bereich!
WICHTIG-viele Verwendungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung::
Was in einem baurechtlichen Mischgebiet zulässig ist, ist in § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt:
1) Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben,
die das Wohnen nicht wesentlich stören.
(2) Zulässig sind
• Wohngebäude,
• Geschäfts- und Bürogebäude,
• Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
• sonstige Gewerbebetriebe,
• Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
• Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten
Im südlichen Bereich handelt es sich um Gewerbegebiet (GE):
Gewerbegebiete dienen gem. § 8 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.
In Deutschland können sie gem. § 1 Abs. 2 Nr. 9 BauNVO in einem Flächennutzungsplan dargestellt werden. Wird ein Gewerbegebiet in einem Bebauungsplan festgesetzt, sind dort gem. § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 BauNVO bauplanungsrechtlich allgemein zulässig
Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,
Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,[2]
Tankstellen und
Anlagen für sportliche Zwecke.
Ausnahmsweise können zugelassen werden
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,[5][6][7] nicht jedoch für Arbeitnehmer,[8]
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie
Vergnügungsstätten (§ 8 Abs. 3 BauNVO).
Eine Halle steht momentan auf dem Grundstück. Im Jahr 1996 wurde die Halle gebaut. Sie wurde im Jahr 2003 nochmals modernisiert. Die Halle wurde zuletzt als Spielhalle mit Gaststätte genutzt. Sie steht leer. Die Halle ist nicht unterkellert. Sie hat nur 1 Geschoss. Sie kann abgerissen und auf mindestens 2 Vollgeschosse aufgestockt werden. Eventuell auch mehr nach Rücksprache mit dem Bauamt bzw. über eine Bauvoranfrage.
Momentan ist das Grundstück unterausgenutzt, d.h. es kann noch überbaut werden.
Dieses Grundstück kann auch abgerissen werden. Oder weiter genutzt werden als Immobilie mit Halle und Büros im EG
und Aufstockung des Gebäudes mit einem weiteren Geschoss zur Erweiterung der Gewerbeeinheit und eventuell zusätzlichem Wohnraum möglich.
Ein qualifizierter B-Plan ist vorhanden:
Die Festsetzungen sind (MI)= Mischgebiet, II=2 Vollgeschosse, GRZ = 0,4; GFZ=0,8=Geschossflächenzahl; offene Bebauung; Dachneigung=30 Grad
Die Grundstücksgröße beträgt 1.212 qm:
GRZ = 0,4, bzw. 40 % des Grundstücks kann bebaut werden
= 40 % aus 1212 qm = ca. 485 qm.
Eine GFZ (Geschossflächenzahl) von 0,8 bedeutet,
dass 970 qm Bruttogeschossfläche erstellt werden darf.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer weiteren Aufstockung mit Wohnungen im nördlichen Bereich des Grundstücks, wo es sich um Mischgebiet handelt.